ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
AGB – Buchungskonditionen für das POINT 54 STUDIO
(gültig ab 15.01.2018)
Die angegebenen Preise für die Studiobuchung werden nach der verbindlichen Buchung in Rechnung gestellt. Die jeweils gültigen Preise können unter http://www.okerwerk.de eingesehen werden. Alle kommerziellen Preise verstehen sich rein netto zzgl. der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Die in der Preisliste angegebenen Buchungskosten sind Tages-/Halbtageskosten und beinhaltet eine maximale Buchungsdauer von 8 bis 23 Uhr. Darüber hinaus wird ein Overtime-Zuschlag von 15% der vereinbarten Tagesbuchung pro Stunde berechnet. Der Preis ist wie vereinbart in bar oder per Überweisung zu entrichten. Von der Preisliste abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich bestätigt werden. Festbuchungen können bis eine Woche vor Buchungsbeginn storniert werden. Bei einer späteren Stornierung ist der volle Buchungspreis zu entrichten. Erteilte Optionen bleiben bis 7 Tage vor geplantem Buchungsbeginn im Rang stehen. Danach steht es dem Inhaber frei andere Buchungen anzunehmen. Der Inhaber behält sich vor, eine Kaution in bar bzw. per Scheck in Höhe von 250,00EUR als Pfand zu nehmen. Sollte sich im Nachhinein herausstellen, das Buchungen für private Zwecke doch gewerblich oder kommerziell genutzt werden, nehmen wir uns das Recht rechtliche Schritte einzuleiten und gegebenenfalls Schadenersatz zu fordern.
Der Mieter verpflichtet sich, die Räume und die Einrichtung schonend und pfleglich zu behandeln. Verschmutzungen von Räumen, Fluren, Treppen und Flächen des Grundstücks und der Verkehrsfläche vor dem Grundstück, die durch Anlieferung von Waren, Brennstoffe u. dgl. für den Betrieb oder die Bedürfnisse des Mieters entstehen, hat dieser unverzüglich zu beseitigen. Im Betrieb des Käufers entstehende Abfälle wie Warenreste, gebrauchtes Verpackungsmaterial u. dgl. dürfen auf dem Grundstück nicht gelagert werden. Die für den Hausmüll bestimmten Behälter dürfen nicht mit Abfällen aus dem Gewerbebetrieb (Produktionsabfälle) gefüllt werden. Für die Abfuhr des Betriebsabfalls hat der Mieter selbst auf seine Kosten zu sorgen.
Der Käufer haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder sonstige Personen, denen der Käufer Zutritt gewährt, verursacht werden. Der Käufer darf die Räumlichkeiten nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck nutzen und nur mit schriftlicher vorheriger Zustimmung des Inhabers Dritten zur Nutzung überlassen. Der Käufer hat entstandene Schäden und Mängel unverzüglich dem Inhaber anzuzeigen. Bei der Rückgabe festgestellte Beschädigungen und Funktionsstörungen gehen zu Lasten des Käufers. Nicht zurückgegebenes oder beschädigtes Equipment wird zum Wiederbeschaffungswert bzw. Wiederherstellungswert in Rechnung gestellt.
Es obliegt dem Käufer, für den Buchungszweck etwaig erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen, für die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften zu sorgen und alle erforderlichen Versicherungen abzuschliessen. Der Inahber übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Räume für die Zwecke des Käufers geeignet sind und den für diese Zwecke vorgeschriebenen gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Gerichtsstand ist Braunschweig